Ablauf und Kosten
Erfahrungsgemäß übernehmen alle privaten Krankenkassen die ersten drei bis fünf Probesitzungen ohne Antrag. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der Therapieplanung. Im Anschluss wird die weitere Therapie geplant, inklusive der Frage der Kostenübernahme.
Die Therapie findet im Normalfall einmal pro Woche in den Praxisräumen statt und dauert 50 Minuten. Manchmal kann es therapeutisch sinnvoll oder notwendig sein, Doppelstunden oder andere Zeitabstände zu wählen. Im Einzelfall kann die Therapie auch außerhalb der Praxisräume (z.B. bei Expositionen) stattfinden.
Ich bin verpflichtet die Inhalte der Therapiesitzungen in Stichpunkten zu dokumentiert. Diese verwahre ich selbstverständlich unter der der Berücksichtigung des Datenschutzes verschlossen auf.
Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.
Gesetzlich versicherte Patienten
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass die gesetzlichen Kassen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Für den Ersttermin benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte
Privat versicherte Patienten
Die Privaten Krankenkassen und/oder Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten vollständig oder zumindest in großen Teilen für Ihre Psychotherapie. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Art Ihres Versicherungsvertrags. Bitte nehmen Sie hierzu vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Die Checkliste hilft Ihnen dabei, den Umfang der Erstattungsleistung Ihrer Krankenkasse im Vorfeld der Therapie zu erfragen. Sollte Ihre Krankenkasse Unterlagen, Bescheinigungen oder auch im Rahmen eines Therapieantragsverfahrens ein Gutachten von uns benötigen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.
Selbstzahler
Alternativ können Sie sich entscheiden, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen und die Kosten der Behandlung selbst tragen. Sie sind an keine Frequenz oder Sitzungszahl gebunde
Bitte sagen Sie mindestens drei Werktage vor Ihrem Termin ab, sollten Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können. Nur dann kann der Termin neu an einen anderen Patienten vergeben werden.
Sollten Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen – das heißt spätestens 24 Stunden vor dem Termin – ist es üblich, dass ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird.
Der Therapeut verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Sollten externe Stellen Informationen erbitten, bedarf dies in der Regel (Ausnahmen z.B. der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) Ihrer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung = „Entbindung von der Schweigepflicht“.